Informieren des Auditbüros

Um eine ordnungsgemäße Prüfung zu ermöglichen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen des BELAC, informieren Sie die BQA innerhalb von 10 Tagen über jede Änderung:

  • die (rechtlichen Aspekte der) Unternehmensstruktur
  • den Geltungsbereich des Managementsystems
  • die Tätigkeiten
  • die Anzahl der Standorte
  • die Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Zeitarbeitskräfte und Vollzeitäquivalente)

Dies kann per Post erfolgen unter info@bqa.be.