Um eine ordnungsgemäße Prüfung zu ermöglichen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen des BELAC, informieren Sie die BQA innerhalb von 10 Tagen über jede Änderung:
die (rechtlichen Aspekte der) Unternehmensstruktur
den Geltungsbereich des Managementsystems
die Tätigkeiten
die Anzahl der Standorte
die Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Zeitarbeitskräfte und Vollzeitäquivalente)